Behandlungspflege
Medizinische Maßnahmen, die eine ärztliche Behandlung sichern – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Die häufigste Form.
Sozialstation Lifecare24 · Häusliche Krankenpflege
Medikamente, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe: Unsere Pflegefachkräfte übernehmen die medizinische Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse – wir kümmern uns um Verordnung und Abrechnung.
Häusliche Krankenpflege erklärt
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Sie sorgt dafür, dass eine ärztliche Behandlung auch zu Hause sicher fortgesetzt werden kann – oder dass ein Krankenhausaufenthalt gar nicht erst nötig wird. Es gibt drei Formen:
Medizinische Maßnahmen, die eine ärztliche Behandlung sichern – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Die häufigste Form.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt geboten, aber nicht möglich ist – oder durch die Pflege zu Hause vermieden werden kann. Umfasst auch Grundpflege und Haushalt.
Nach einer Operation oder schweren Erkrankung, wenn vorübergehend Hilfe bei Körperpflege und Haushalt nötig ist und kein Pflegegrad 2–5 vorliegt.
Behandlungspflege
Unsere Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen genau so durch, wie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet hat – und halten Rücksprache mit der Praxis, wenn sich etwas verändert.
Häufig kombinieren wir die Behandlungspflege mit Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Hilfe bei der Körperpflege. So kommt alles aus einer Hand.
Entlassung aus dem Krankenhaus
Die ersten Tage nach einer Entlassung sind oft die schwierigsten: neue Medikamente, eine frische Wunde, noch wenig Kraft. Das Krankenhaus kann im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege für die erste Zeit verordnen – danach übernimmt Ihre Hausarztpraxis die weitere Verordnung.
Unser Tipp: Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses frühzeitig an und nennen Sie Lifecare24 als gewünschten Pflegedienst. Oder rufen Sie uns direkt an – wir stimmen uns ab.
Vom Krankenhaus oder Ihrer Arztpraxis.
Unter 06341 99 59 501 – am besten schon vor der Entlassung.
Einreichen bei der Krankenkasse, Einsatzplanung und Start der Versorgung bei Ihnen zu Hause.
Kosten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der verordneten häuslichen Krankenpflege, nachdem sie die Verordnung genehmigt hat. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung: 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Wer chronisch krank ist oder die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Brauchen Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt, kann bei einem Pflegegrad die Pflegekasse einspringen – mehr dazu im Ratgeber für Angehörige.
Einzugsgebiet
Unsere Pflegefachkräfte sind von der Königstraße in Landau aus in der Stadt und in diesen Orten für Sie unterwegs:
Sie wohnen in einem Nachbarort? Rufen Sie uns einfach an unter 06341 99 59 501 – wir erweitern unser Einzugsgebiet in der Südlichen Weinstraße laufend.
Häufige Fragen
Nein. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bzw. die behandelnde Fachärztin oder der behandelnde Facharzt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege für die ersten Tage verordnen.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 € je Verordnung. Wer die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsfrei.
Ja. Sie geben uns die Verordnung, wir reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit ihr ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Rufen Sie uns am besten schon vor der Entlassung an. Als junges, schnell reagierendes Team planen wir den ersten Einsatz so, dass die Versorgung direkt nach Ihrer Rückkehr nach Hause beginnt.
In Landau in der Pfalz sowie in Godramstein, Dammheim, Arzheim, Wollmesheim, Walsheim, Ilbesheim, Knöringen und Böchingen. Weitere Orte in der Südlichen Weinstraße kommen laufend hinzu.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse und planen den ersten Einsatz.