Sozialstation Lifecare24 · Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege in Landau – auf ärztliche Verordnung zu Ihnen nach Hause

Medikamente, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe: Unsere Pflegefachkräfte übernehmen die medizinische Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse – wir kümmern uns um Verordnung und Abrechnung.

Häusliche Krankenpflege erklärt

Was ist häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Sie sorgt dafür, dass eine ärztliche Behandlung auch zu Hause sicher fortgesetzt werden kann – oder dass ein Krankenhausaufenthalt gar nicht erst nötig wird. Es gibt drei Formen:

Sicherungspflege

Behandlungspflege

Medizinische Maßnahmen, die eine ärztliche Behandlung sichern – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Die häufigste Form.

Krankenhausvermeidung

Statt Krankenhaus

Wenn ein Krankenhausaufenthalt geboten, aber nicht möglich ist – oder durch die Pflege zu Hause vermieden werden kann. Umfasst auch Grundpflege und Haushalt.

Übergangsweise

Unterstützungspflege

Nach einer Operation oder schweren Erkrankung, wenn vorübergehend Hilfe bei Körperpflege und Haushalt nötig ist und kein Pflegegrad 2–5 vorliegt.

Behandlungspflege

Diese Leistungen übernehmen wir

Unsere Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen genau so durch, wie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet hat – und halten Rücksprache mit der Praxis, wenn sich etwas verändert.

Häufig kombinieren wir die Behandlungspflege mit Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Hilfe bei der Körperpflege. So kommt alles aus einer Hand.

Mehr zur ambulanten Pflege

Typische Maßnahmen

  • Medikamente richten und verabreichen
  • Injektionen, z. B. Insulin oder Thromboseprophylaxe
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände
  • Augentropfen und Salben verabreichen
  • Versorgung von Katheter und Stoma

Entlassung aus dem Krankenhaus

Gut versorgt nach dem Krankenhaus

Die ersten Tage nach einer Entlassung sind oft die schwierigsten: neue Medikamente, eine frische Wunde, noch wenig Kraft. Das Krankenhaus kann im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege für die erste Zeit verordnen – danach übernimmt Ihre Hausarztpraxis die weitere Verordnung.

Unser Tipp: Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses frühzeitig an und nennen Sie Lifecare24 als gewünschten Pflegedienst. Oder rufen Sie uns direkt an – wir stimmen uns ab.

  1. Verordnung erhalten

    Vom Krankenhaus oder Ihrer Arztpraxis.

  2. Lifecare24 anrufen

    Unter 06341 99 59 501 – am besten schon vor der Entlassung.

  3. Wir übernehmen den Rest

    Einreichen bei der Krankenkasse, Einsatzplanung und Start der Versorgung bei Ihnen zu Hause.

Kosten

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der verordneten häuslichen Krankenpflege, nachdem sie die Verordnung genehmigt hat. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung: 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Wer chronisch krank ist oder die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Brauchen Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt, kann bei einem Pflegegrad die Pflegekasse einspringen – mehr dazu im Ratgeber für Angehörige.

Warum Lifecare24?

  • Schnelle ReaktionszeitWir melden uns zeitnah und starten die Versorgung so schnell wie möglich.
  • Verlässlich erreichbarFür unsere Klientinnen und Klienten sind wir immer ansprechbar – auch im Notfall.
  • Alle Leistungen aus einer HandHäusliche Krankenpflege (SGB V), Pflege (SGB XI), Betreuung und Hauswirtschaft.
  • Wechsel jederzeit möglichWir begleiten den Übergang von Ihrem bisherigen Pflegedienst.

Einzugsgebiet

Hier sind wir für Sie unterwegs

Unsere Pflegefachkräfte sind von der Königstraße in Landau aus in der Stadt und in diesen Orten für Sie unterwegs:

  • Landau in der Pfalz
  • Godramstein
  • Dammheim
  • Arzheim
  • Wollmesheim
  • Walsheim
  • Ilbesheim
  • Knöringen
  • Böchingen

Sie wohnen in einem Nachbarort? Rufen Sie uns einfach an unter 06341 99 59 501 – wir erweitern unser Einzugsgebiet in der Südlichen Weinstraße laufend.

Häufige Fragen

Fragen zur häuslichen Krankenpflege

Brauche ich für häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?

Nein. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bzw. die behandelnde Fachärztin oder der behandelnde Facharzt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege für die ersten Tage verordnen.

Was muss ich selbst zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 € je Verordnung. Wer die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsfrei.

Kümmern Sie sich um die Genehmigung bei der Krankenkasse?

Ja. Sie geben uns die Verordnung, wir reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit ihr ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie schnell können Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kommen?

Rufen Sie uns am besten schon vor der Entlassung an. Als junges, schnell reagierendes Team planen wir den ersten Einsatz so, dass die Versorgung direkt nach Ihrer Rückkehr nach Hause beginnt.

In welchen Orten bieten Sie häusliche Krankenpflege an?

In Landau in der Pfalz sowie in Godramstein, Dammheim, Arzheim, Wollmesheim, Walsheim, Ilbesheim, Knöringen und Böchingen. Weitere Orte in der Südlichen Weinstraße kommen laufend hinzu.

Verordnung erhalten? Wir übernehmen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse und planen den ersten Einsatz.